Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Vertriebspartner im Strukturvertrieb (Multi-Level-Marketing) – IT-Softwareprodukte
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen Better Living UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) und dem unabhängigen Vertriebspartner (nachfolgend „Partner“) im Rahmen des vertrieblichen Strukturmodells für IT-Softwarelösungen. Es gilt ausschließlich B2B-Recht. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand
- Der Anbieter betreibt ein Vertriebssystem für Softwarelösungen auf Basis eines mehrstufigen Empfehlungsmarketings.
- Der Partner ist berechtigt, Softwareprodukte des Anbieters aktiv zu vertreiben und neue Vertriebspartner zu werben.
- Der Partner ist selbstständig tätig und weder Handelsvertreter noch Arbeitnehmer.
- Die Software wird dem Endkunden zur Nutzung gegen Entgelt bereitgestellt. Es handelt sich nicht um einen Kauf, sondern um eine befristete Nutzungslizenz.
- Der Vertriebspartner hat kein Recht, die Software selbst zu lizenzieren oder technische Änderungen vorzunehmen, sondern lediglich zu vermitteln.
- Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter.
- Der Endkunde darf die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
- Die Software wird „wie besehen“ überlassen. Für technische Mängel haftet der Anbieter nur im gesetzlichen Rahmen.
- Der Vertriebspartner haftet nicht für Softwarefehler – ausschließlich der Anbieter ist verantwortlich.
- Der Partner ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße und nachweislich belegbare Aussagen über Funktionen, Preise, Lizenzen und Lizenzmodelle zu machen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer i.S.d. §14 BGB.
- Der Partner muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine gültige Gewerbeanmeldung vorlegen.
- Der Anbieter kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Eine Teilnahme auf Basis fiktiver Daten, falscher Unternehmensangaben oder im Auftrag Dritter ist untersagt.
4. Pflichten des Partners
- Der Partner handelt auf eigenes Risiko und in eigenem Namen.
- Es dürfen keine irreführenden oder unrealistischen Aussagen über Produkte, Einnahmen oder das Vergütungssystem gemacht werden.
- Der Partner verpflichtet sich, die rechtlichen und ethischen Standards im Direktvertrieb einzuhalten.
- Werbung darf nur mit vom Anbieter genehmigten Materialien und Kanälen erfolgen.
- Der Partner verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung bei der Aufklärung interner Untersuchungen bei Verdacht auf Systemmissbrauch.
5. Vergütung und Provisionssystem
- Der Partner erhält Provisionen für direkt vermittelte Produktverkäufe sowie für Umsätze geworbener Partner gemäß dem jeweils aktuellen Vergütungsplan.
- Ein Anspruch auf Provision entsteht nur bei vollständig bezahlten, wirksamen Verträgen mit Endkunden.
- Es besteht kein Anspruch auf Fixvergütung oder Mindestumsätze.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich, Auszahlung erfolgt ab Erreichen einer Mindestgrenze von 100 €.
- Rückbuchungen, Stornierungen oder Kündigungen führen zur nachträglichen Kürzung bzw. Rückforderung bereits ausgezahlter Provisionen.
- Der Partner hat selbstständig für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einkünfte zu sorgen.
6. Strukturaufbau & Downline
- Der Partner darf neue Partner werben und in seine Downline integrieren.
- Der Anbieter kann Strukturänderungen vornehmen, wenn Manipulation, Account-Dubletten oder Systemmissbrauch festgestellt werden.
- Der Anspruch auf Provisionen aus der Downline erlischt bei Beendigung des Partnervertrags.
- Eine Übertragung oder der Verkauf von Strukturen ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters untersagt.
7. Verhaltensregeln & Vertragsstrafen bei missbräuchlicher Nutzung
Untersagt sind insbesondere:
- Schneeballsysteme, Eigenumsatzkaufpflichten zur Provisionsmaximierung
- Druckausübung, falsche Versprechen (z. B. „garantiertes passives Einkommen“)
- Anwerben von Verbrauchern als Vertriebspartner
- Irreführende oder aggressive Verkaufsmethoden
Weitere verbotene Praktiken:
- Anlegen oder Verwalten von Schein- oder Mehrfachaccounts
- Inventory Loading ohne realen Kundenbedarf
- Push-Käufe zur künstlichen Rangsteigerung (Rank-Stuffing)
- Cross-Sponsoring oder unerlaubte Umplatzierungen
- Manipulation durch fingierte Bestellungen oder Rückbuchungen
- Umgehung von IP-/Regionensperren durch fremde Daten
- Teilnahme an pyramiden- oder kettenbriefähnlichen Modellen ohne echten Produktabsatz
Sanktionen:
- Sperrung oder Rückforderung von Provisionen
- Fristlose Kündigung der Zusammenarbeit
- Einleitung rechtlicher Schritte inkl. Schadenersatz
Der Partner erkennt diese Regeln ausdrücklich als Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Vertriebssystem an.
8. Vertragslaufzeit & Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ist unbefristet und kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung durch den Anbieter möglich.
- Mit Vertragsende erlöschen sämtliche Rechte auf Provisionen aus Downlines.
- Eine Wiederaufnahme als Partner nach fristloser Kündigung ist dauerhaft ausgeschlossen.
9. Haftung
- Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Systemausfälle besteht keine Haftung.
- Der Partner ist für die Erfüllung steuerlicher und sozialrechtlicher Pflichten selbst verantwortlich.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Rechtsfolgen aus eigenständig durchgeführten Werbeaktionen des Partners.
10. Datenschutz
- Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO gegenüber eigenen Kunden und geworbenen Partnern.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.
- Der Anbieter behält sich stichprobenartige Prüfungen der datenschutzkonformen Umsetzung vor.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
- Änderungen der AGB werden dem Partner in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten diese als akzeptiert.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Vergütungsplan – Strukturvertrieb Softwarevermietung (MLM-Modell)
Gültig für Abschluss- und Lifetimeprovisionen über 4 Ebenen
Abschlussprovision (einmalig auf Erstumsatz je Kunde)
Der Partner erhält eine einmalige Provision auf den unwiderruflich abgeschlossenen und bezahlten Erstumsatz, gestaffelt über vier Downline-Ebenen.
Beispielrechnung: 300 € Erstumsatz
Ebene | Basis | Satz | Berechnung | Provision (€) |
1. Ebene | Direktumsatz | 50 % | 300 € × 50 % | 150,00 € |
2. Ebene | 1. Ebene Provision | 30 % | 150 € × 30 % | 45,00 € |
3. Ebene | 1. Ebene Provision | 10 % | 150 € × 10 % | 15,00 € |
4. Ebene | 1. Ebene Provision | 5 % | 150 € × 5 % | 7,50 € |
Lifetime-Provision (monatlich wiederkehrend auf Folgeumsätze)
Der Partner erhält eine wiederkehrende Provision auf den bezahlten Folgeumsatz (z. B. monatliche Softwaremiete).
Ebene | Berechnungsgrundlage | Satz | Berechnung | Provision (€) |
1. Ebene | 300 € Umsatz | 30 % | 300 € × 30 % | 90,00 € |
2. Ebene | 1. Ebene Provision | 30 % | 90 € × 30 % | 27,00 € |
3. Ebene | 1. Ebene Provision | 10 % | 90 € × 10 % | 9,00 € |
4. Ebene | 1. Ebene Provision | 5 % | 90 € × 5 % | 4,50 € |
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.