Barrierefreie Webseiten
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Barrierefreiheit Stärkungsgesetz (BFSG)

Nach BFSG Gesetz sind Unternehmen seit 28.6.2025 verpflichtet, Ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten, wenn Sie digitale Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten

Zum BSFG Gesetz Zum BSFG Gesetz §28 Anlage 1

Vermeiden Sie hohe Geldstrafen aufgrund fehlender Barrierefreiheit mit einem einfachen zusätzlichen Webseitentool ohne Programmierarbeit.

Einfach, effizient, ohne Aufwand